Arbeitsrecht
Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei ist das Arbeitsrecht. Ich vertrete Sie in Ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer oder aber auch als Arbeitgeber, wenn ein Arbeitsverhältnis begründet oder beendet werden soll oder wenn in dessen Verlauf Probleme auftreten. In der überwiegenden Zahl der Fälle geht es dabei um die Erhebung oder die Verteidigung gegen eine Kündigungsschutzklage.

Hinweis: Arbeitnehmer müssen innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben! Verspätete Klagen werden nur unter bestimmten Bedingungen vom Gericht zugelassen. Der Anwalt sollte daher unverzüglich nach Erhalt der Kündigung eingeschaltet werden.

Weitere Fragen rund ums Arbeitsrecht sind Abmahnungen, die Gestaltung von Arbeitsverträgen, Änderungsvereinbarungen, Aufhebungsverträgen etc., die Durchsetzung von Lohn-/ Gehaltsansprüchen, Zeugnisansprüche, sowie Störung des Arbeitsverhältnisses durch Mobbing.
 
© 2011 - Bürogemeinschaft Notar Traugott Schürle und Rechtsanwälte Traugott Schürle, Bettina Herrmann und Markus Worbs